Freitag, 19. September 2014

Meine Stasi-Akte und ein Treppenwitz

Dieser Tage erhielt ich Post von der Gauck-, nein, der Jahn-Behörde, nein, von "Dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik". Rund zweieinhalb Jahre nach Antragstellung hat er mir das zugeschickt, was über mich auffindbar war. Deutlich schneller als beim Trabant. Verschiedene Personen haben demnach unter diversen Decknamen Berichte über mich geschrieben, eine denkwürdige Mischung aus zutreffenden Einschätzungen, absurden Übertreibungen und banalster Banalität. Bei der Behörde kann ich die Aufdeckung der Klarnamen beantragen. Und jetzt kommt er, der hübsche Treppenwitz: "Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags wäre die Angabe der eventuell zu vermutenden Klarnamen hilfreich. Es wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die Bekanntgabe der Klarnamen vorliegen."
Für mich liest sich das so, als ob eine Behörde, zu deren Aufgaben mittelbar die Aufarbeitung des Denunziantentums gehört, ihrerseits zur Denunziation auffordert. Das ist zumindest extrem unsensibel. Wobei, ich sach ma: Verdächtig ist, wer kurze Haare trug oder wer lange Haare trug oder wer dieses zu verbergen suchte.
Ob es mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist, wenn jemand auf bloßen Verdacht hin der Behörde die Namen realer Personen mitteilt, die von der Behörde dann ja irgendwie gegengecheckt und mithin weiterverarbeitet werden müssen? Es sind immerhin personenbezogene Daten, die einen Rückschluss auf mutmaßliche politische Überzeugungen oder auf Arbeitgeber ermöglichen. Diese Frage habe ich auch dem Bundesbeauftragten gestellt und ebenso seinem Kollegen für Datenschutz. Ich bin gespannt, ob und wie sie antworten.